Sparkasse darf Kundenkredite veräußern
01.12.2009, Die Sparkasse darf wie andere Banken ihre Kundenkredite an andere Finanzinvestoren verkaufen. Dies hat nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem Urteil entschieden. Geklagt hatte ein Ehepaar aus Schleswig-Holstein gegen die dortige Sparkasse. Die betroffene Sparkasse hatte im vorliegenden Fall das Hypothekendarlehen des Ehepaars nach Zahlungsschwierigkeiten zunächst gekündigt und dann weiterverkauft. Gegen diese Maßnahme klagte das Ehepaar mit der Begründung, dass der Verkauf eine strafrechtlich verbotene Weitergabe von Privatgeheimnissen darstellt. Dies sah das Gericht nun anders und wies die Klage ab. Begründung: Das Verhalten der Bank verletzte weder Datenschutzbestimmungen noch Verschwiegenheitspflichten.Jetzt vergleichen:
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