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Verbraucherzentrale: Nicht alle Gebühren bei Girokonten sind zulässig

03.02.2012,

Laut Peter Lischke, einem Experten in Sachen Geld von der Verbraucherzentrale Berlin haben Bankkunden generell das Recht, in der Filiale und online über alle Gebühren und Leistungen informiert zu werden.

Das ist bei Girokonten auch angebracht, denn die Banken halten es z.T. sehr unterschiedlich und willkürlich mit den Gebühren auf Leistungen. Es gibt aber eine Reihe Leistungen, die grundsätzlich gebührenfrei bleiben müssen.

Nicht zulässig seien z.B. Gebühren auf Barein- und Barauszahlungen auf das eigene Konto am Schalter sowie für verweigerte Einlösung von Lastschriften, Schecks, Daueraufträgen und Überweisungen. Wenn es eine Kontoführungsgebühr gibt, müssen wenigstens fünf Buchungsvorgänge im Monat kostenlos bleiben.

Weiterhin dürfen keine Gebühren auf Kontopfändungen und die Führung eines Darlehenskontos erhoben werden, wenn die Bank einem Kreditnehmer ein eigenes Konto für die Abwicklung des Kreditgeschäftes einrichtet.

Zulässig dagegen seien Kosten für Kontoauskünfte, Gebühren bei Scheckrückgaben oder für die Nutzung der Kreditkarte im Ausland. Die Verbraucherzentrale Berlin steht bei konkreten Rückfragen zur Verfügung.

 

Quelle: Tagesspiegel



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